FFA im Einsatz

Begegnet man einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nichtweit.

Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nichtweit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38StVO geregelt. Das sogenannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist:

  1. um Menschenleben zu retten
  2. um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  3. um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden
  4. um flüchtige Personen zu verfolgen
  5. um bedeutende Sachwerte zu erhalten
121021_FW-Amstetten_007-300x200

Orientierung:

  • Ruhe bewahren!
  • Woher kommen die Signale?
  • In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
  • Wie viele Fahrzeuge sind es?

Verhaltenshinweise:

  • Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will; dabei auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer/Mofafahrer) achten.
  • Im Notfall auch über die Haltelinie einer Roten Ampel fahren (solange es der Verkehr zulässt).
  • Stellen Sie Ihre Radio nicht zu laut ein um ein heranfahrendes Einsatzfahrzeug nicht zu überhören.

 

Quelle: ADAC