Gefahren im Haushalt

Solche Einsätze bedeuten für die Gebäudebesitzer oftmals eine Katastrophe.

Dachstuhl

Fast wöchentlich wird in den Medien über Dachstuhl- und Speicherbrände berichtet. Solche Einsätze bedeuten für die Feuerwehren Schwerstarbeit, für die Gebäudebesitzer oftmals eine Katastrophe. Nicht nur, dass unter der Feuerauswirkung das Dach des Hauses zerstört wird, oftmals sind durch Rauch und unvermeidliches Löschwasser die darunter liegenden Wohnungen ebenfalls geschädigt und nicht mehr bewohnbar. Diesen Umständen kann man leicht vorbeugen:

  • Türen zu Dachböden immer abschließen. Es kommt immer wieder vor, dass leicht zugängliche Dachböden als „Nachtlager“ für Obdachlose dienen.
  • Dachböden müssen regelmäßig entrümpelt werden.
  • Dachböden ab und zu auf „Kinderspielplätze“ kontrollieren.
  • Treppenaufgänge und Treppenpodeste nie als Abstellplatz missbrauchen (Rettungsweg für Bewohner und Angriffsweg für die Feuerwehr).
  • Dachböden elektrisch beleuchten (VDE-Richtlinien beachten).
  • In Dachböden nicht rauchen, kein offenes Feuer benutzen.
  • Leitern für Dachausstiege müssen vorhanden und sicher begehbar sein.
  • Kamine, die durch den Speicher führen, müssen bautechnisch in Ordnung sein. Anweisungen der Kaminkehrer müssen umgehend ausgeführt werden.
  • Wärmeisolierungen im Dachgebälk dürfen nur aus unbrennbarem Material bestehen.
  • Ein fachmännisch installierter Blitzableiter kann schweren Gewittern ihren Schrecken nehmen.
  • Speicherräume sollten nicht ohne fachmännische Planung und Baugenehmigungen ausgebaut werden. Nur die Fachleute sind in der Lage Fluchtwege so zu planen, dass im Notfall dort wohnende Personen schnell gerettet werden können.

Garagen

  • Meist wird die Garage nicht nur für das Auto, sondern auch als Abstellraum genutzt. Halten Sie Ordnung! Lackdosen, Holzvorräte, Reifen oder Rasenmäher bedeuten ein erhöhtes Brandrisiko.
  • Lassen Sie nie Treibstoffe und Lösungsmittel offen herumstehen.
  • Vorsicht bei leicht entzündlichen Flüssigkeiten.
  • Zulässig ist in Garagen bis 100 m2 Nutzfläche; Eine Lagerung von max. 200 I Dieselkraftstoff und max. 20 I Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern.
  • Verwenden Sie grundsätzlich kein offenes Feuer.
  • Wenn Sie die Garage auch als Hobbyraum nutzen und feuergefährliche Arbeiten vornehmen: Halten Sie Ihren Arbeitsbereich frei, und stellen Sie einen Feuerlöscher bereit.
  • Lagern Sie keine Öl- oder fetthaltigen Putzlappen in offenen Behältern.
  • Verschließen Sie Ihre Garage immer sorgfältig, damit kein Unbefugter Zutritt hat.

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Keller

Während Dachstuhlbrände meistens höheren Schaden verursachen, stellen Kellerbrände häufig eine größere Gefährdung der Hausbewohner dar. Durch offen stehende oder durch von der Feuerwehr zur Brandbekämpfung geöffnete Kellertüren gelangt der Brandrauch zunächst in die Treppenräume und bei falschem Verhalten der Hausbewohner, infolge des öffnen der Wohnungstüren, auch in die Wohnungen und führt dort zu starken Verqualmungen und evtl. zu Panikreaktionen der Bewohner.

Für Kellerbrände gibt es ähnliche Ursachen wie für Dachstuhlbrände. Durch die Ansammlung vielfach großer Mengen brennbarer Materialien besteht in Kellerräumen eine erhebliche Brandgefahr. In Neubauten sind bauliche Maßnahmen zur Abtrennung der Kellerräume vom übrigen Wohngebäude vorgeschrieben, u.a. feuerbeständige Wände und Decken und feuerhemmende, selbstschließende Türen zu den Treppenräumen. Bei Altbauten sind diese Maßnahmen meistens nicht vorhanden. Aufgrund des Bestandschutzes für Altbauten können verbesserte bauliche Brandschutzmaßnahmen jedoch grundsätzlich nur freiwillig vom Hauseigentümer veranlasst werden.

Eine weitere erhebliche Brand- und Explosionsgefahr besteht, wenn Kraftstoffe, Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen, Campinggasflaschen usw. in Kellern aufbewahrt werden. Die meisten brennbaren Dämpfe sind schwerer als Luft und

sammeln sich daher vorzugsweise in Kellern an. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist daher nur in geringem Maße zulässig (max. 20 Liter in nicht zerbrechlichen Behältern für den gesamten Kellerraum – nicht pro Kellerverschlag). Die Lagerung von Druck- und Flüssiggasbehältern im Kellerbereich ist grundsätzlich verboten.

 

Wichtige Tipps

  • Kellertüren sollten feuerhemmend, selbstschließend und verschlossen sein.
  • Hausanschlussräume sollten gekennzeichnet werden.
  • Absperrvorrichtungen (Gas, Wasser, Strom) müssen zugänglich und die Türen hierfür müssen beschriftet sein.
  • Die Kellergänge sind frei zu halten.
  • Kellerräume ständig entrümpeln.
  • Kellerfenster – auch von Mieterkellern – sollen zugänglich sein, sie dienen im Brandfall als Rauchabzug.
  • Kellergänge sind elektrisch zu beleuchten (VDE-Richtlinien beachten), kein offenes Licht verwenden.
  • In Kellerräumen keine Behälter mit Flüssiggas, keine Druckgasflaschen und keine Spraydosen lagern.
  • Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in den erlaubten geringen Mengen entsprechend der Verordnung über brennbarer Flüssigkeiten (VbF) gelagert werden.
  • Handwerks- und Bastelarbeiten, bei denen Lösungsmitteldämpfe freigesetzt werden oder bei denen mit offener Flamme hantiert wird, sind in Kellerräumen zu unterlassen.
  • Reinigungsöffnungen der Schornsteine sind zugänglich zu halten.
  • Bei Holzbalkendecken muss der Unterputz unbeschädigt sein.
  • Eingefrorene Wasserrohre nie mit offener Flamme auftauen.
  • Zuluftöffnung von Heizräumen offen halten, Feuerlöscher und Absperrorgane müssen zugänglich sein.
  • Bei Ölheizungen: Anstriche, Beleuchtung, Rohrverbinder und den Grenzwertgeber in Ordnung halten.
  • Räume, in denen mehr als 5.000 Liter Heizöl gelagert werden, sind ausschließlich Heizöllagerräume.
    Hier dürfen Sie auf keinen Fall sonstiges Material lagern.
  • Wo stehen Ihre Fahrräder? Nur allzu oft blockieren sie Flucht- und Rettungswege.
Quelle: http://www.lfv-bayern.de/fileadmin/download/service/infomaterial/Geruempel-5.pdf
Bildquelle: by lichtkunst.73 – pixelio.de
 

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